Wissenschaftsrat empfiehlt das eigenständige Promotionsrecht für das Promotionskolleg NRW
Köln, 08. Juli 2022. In seiner Stellungnahme zum „Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen“ (Promotionskolleg NRW) empfiehlt der Wissenschaftsrat, diesem das Promotionsrecht zu verleihen. Das Promotionskolleg NRW wurde im Dezember 2020 gegründet und wird von 21 Hochschulen für angewandte Forschung / Fachhochschulen (HAW/FH) in Nordrhein-Westfalen getragen.
Es ist in acht Abteilungen organisiert, die thematisch oder fachlich strukturiert sind und an denen jeweils mehrere Trägerhochschulen beteiligt sind. Das Promotionsrecht soll für alle Abteilungen gleichermaßen gelten. Nach einer Probezeit von sieben Jahren wird der Wissenschaftsrat das Promotionskolleg NRW erneut begutachten. „Wir sind uns bewusst, dass in der Aufbauphase des Promotionskollegs NRW ein Vertrauensvorschuss notwendig ist. Der beste Indikator für die Qualität der Einrichtung sind die Promotionen, die dort auf Basis eines eigenständigen Promotionsrechts entstehen werden. Diese Qualität kann das Promotionskolleg NRW nun in den nächsten Jahren unter Beweis stellen“, erläuterte Dorothea Wagner, Vorsitzende des Wissenschaftsrats.
Der Wissenschaftsrat würdigt die Bemühungen des Landes, alle staatlichen und staatlich anerkannten HAW/FH in Nordrhein-Westfalen am Promotionskolleg NRW zu beteiligen, ebenso wie das Engagement der Trägerhochschulen für die strategische und organisatorische Ausgestaltung des Promotionskolleg NRW. Die Organisationsstruktur des Promotionskollegs ist aufgrund der Verteilung über das ganze Land sehr komplex, aber tragfähig. Den eigenen Anspruch als Netzwerkstruktur der HAW/FH muss das Promotionskolleg NRW auf allen Ebenen noch mit Leben füllen. Die Abteilungen weisen noch verschiedene Qualitätsniveaus auf und sollten im Zuge einer thematisch-fachlichen Fokussierung dringend eigenständige Forschungsstrategien erarbeiten. Bei der Aufnahme professoraler Mitglieder in das Promotionskolleg sind universitäre Maßstäbe an die Forschungsleistungen anzulegen und zugleich Besonderheiten der Anwendungsorientierung zu berücksichtigen. Außerdem sollte regelhaft ein externes Element der Qualitätssicherung Teil des Aufnahmeverfahrens werden, um hohe Qualitätsansprüche in der Praxis zu gewährleisten.
In seiner Stellungnahme prognostiziert der Wissenschaftsrat, dass die Verleihung des eigenständigen Promotionsrechts an Organisationseinheiten von HAW/FH und die damit einhergehende Diversifizierung von Promotionswegen Auswirkungen auf das gesamte deutsche Hochschulsystem haben werden. Die Differenzierung des Hochschultyps HAW/FHwird zunehmen, in Teilen werden sich HAW/FH in Forschungsleistung und -stärke den Universitäten annähern. In Deutschland existieren derzeit bereits verschiedene Lösungsansätze, um forschungsstarken Einheiten an HAW/FH ein eigenständiges Promotionsrecht zu verleihen. Neben dem in Nordrhein-Westfalen gewählten Ansatz der zentralen Dachstruktur mit thematisch-fachlichen Substrukturen gibt es dezentrale Ansätze wie in Hessen und Sachsen-Anhalt, die ein eigenständiges Promotionsrecht für forschungsstarke Promotionszentren an einer oder mehreren HAW/FH vorsehen. Der Wissenschaftsrat wird diese Entwicklungen weiterhin beobachten.
„Wir möchten auch Professorinnen und Professoren an Universitäten dazu ermuntern, sich an diesen Organisationseinheiten und ihren Gremien zu beteiligen und auch weiterhin an kooperativen Promotionsverfahren mitzuwirken. Auch auf diese Weise kann ein einheitlich hohes Niveau der Promotion unterstützt werden“, so Wagner.
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